Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stey GmbH – CAPHAUS Kapselhäuser
Stand: Juli 2025


§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Stey GmbH, Wiesbadener Straße 145, 61462 Königstein im Taunus (nachfolgend „Anbieter“), und dem Kunden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.


§ 2 Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist der Verkauf und ggf. die Lieferung sowie die Montage von modularen Wohneinheiten („Kapselhäuser“) nach individueller Konfiguration des Kunden. Zeichnungen, Abbildungen und Maßangaben auf der Website oder in Katalogen sind freibleibend und unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.


§ 3 Vertragsschluss

(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich.
 (2) Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Ausführung der Lieferung zustande.
 (3) Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen der Schriftform.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Alle Preise verstehen sich netto in Euro zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
 (2) Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung in Höhe von 80 % des Gesamtpreises innerhalb von 7 Werktagen fällig.
(3) Die verbleibenden 20 % sind bei Lieferung bzw. vor Übergabe des Hauses zu zahlen.
(4) Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.


§ 5 Lieferzeit, höhere Gewalt

(1) Die Lieferzeit beträgt grundsätzlich ca. 70 Kalendertage ab vollständigem Eingang der Anzahlung, vorbehaltlich individueller schriftlicher Vereinbarung.
 (2) Ereignisse höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Transportverzögerungen, behördliche Maßnahmen oder Materialengpässe verlängern die Lieferfrist angemessen.
 (3) Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzögerung sind ausgeschlossen, sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird.


§ 6 Montage und Übergabe

(1) Die Montage erfolgt gemäß projektbezogener Planung durch vom Anbieter beauftragte Fachkräfte.
 (2) Der Kunde stellt sicher, dass der Aufstellort frei zugänglich ist und die notwendigen Voraussetzungen (z. B. Fundament, Zufahrt, Strom, Wasser) erfüllt sind, sofern nicht anderweitig vertraglich vereinbart.
 (3) Die Übergabe erfolgt schlüsselfertig, wobei unerhebliche Mängel keinen Annahmeverzug begründen.


§ 7 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis bleibt die gelieferte Ware Eigentum des Anbieters. Eine Weiterveräußerung, Verpfändung oder Sicherheitsübereignung vor vollständiger Zahlung ist unzulässig.


§ 8 Gewährleistung

(1) Der Anbieter gewährt eine Gewährleistung von 24 Monaten ab Übergabe:

  • Für die Tragstruktur und Rahmenkonstruktion
  • Für mitgelieferte Möbel und Technik (z. B. Klimaanlagen, Boiler, Küchenmodule)

(2) Keine Gewährleistung wird übernommen für:

  • Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichtbeachtung von Bedienhinweisen oder bauliche Veränderungen durch Dritte
  • Normale Abnutzung und Verschleißteile
  • Schäden durch höhere Gewalt oder äußere Einflüsse

(3) Gewährleistungsansprüche setzen voraus, dass der Kunde Mängel schriftlich und unverzüglich nach Feststellung mitteilt und dem Anbieter Gelegenheit zur Nachbesserung einräumt.


§ 9 Haftung

(1) Der Anbieter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
 (2) Eine weitergehende Haftung, insbesondere für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Schäden durch Dritte ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
 (3) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die auf eine unsachgemäße Nutzung, eigenmächtige Änderungen oder auf äußere Einflüsse (z. B. Witterung, Naturgewalten, Vandalismus) zurückzuführen sind.


§ 10 Rücktritt und Widerruf

(1) Der Kunde ist nach § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB nicht zum Widerruf berechtigt, da es sich um individuell gefertigte Ware handelt, die nach Kundenspezifikation angefertigt wird.
(2) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund und mit schriftlicher Zustimmung des Anbieters möglich. Bereits entstandene Aufwände oder Teilkosten können in Rechnung gestellt werden.


§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort ist der Sitz des Anbieters.
 (2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Königstein im Taunus, sofern der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
 (3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
 (4) Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.